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Geschäftsordnung für die Sitzung des Studentenparlaments der TH Darmstadt

Studentenschaft TH Darmstadt (ed.)
Geschäftsordnung für die Sitzung des Studentenparlaments der TH Darmstadt. [Protokoll]

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Typ des Eintrags: Protokoll
Titel: Geschäftsordnung für die Sitzung des Studentenparlaments der TH Darmstadt
Kurzbeschreibung (Abstract): Geschäftsordnung für die Sitzung des Studentenparlaments der TH Darmstadt; Erstes Zusammentreten: Das neugewählte Parlament wird vom Präsidenten des alten Parlaments zu seiner ersten Sitzung einberufen; Verhandlungsleitung: Die Verhandlungsleitung der ersten Sitzung liegt in den Händen des Präsidiums des Alten Parlaments; Protokoll: Das Protokoll wird von den Protokollführern des alten Parlaments geführt, jedoch wählt das Parlament in dieser Sitzung sein Präsidium und seine Protokollführer; Vorstandswahl: Das Parlament wählt in einer seiner ersten Sitzungen, spätestens jedoch in der 4. Sitzung in geheimer Abstimmung den Vorsitzenden und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden des AStA in getrennten Wahlgängen; Wahl der Referenten: Die Referenten werden in einer der ersten Sitzungen, spätestens jedoch in der 4. Sitzung mit absoluter Mehrheit aller anwesenden Stimmberechtigten Mitglieder des Parlaments gewählt; Personaldebatte: Auf Antrag findet Personaldebatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt; Tagesordnung: Die Tagesordnung wird vom Präsidium aufgestellt und Anträge zur Aufnahme eines Punktes sind schriftlich im Geschäftszimmer des AStA einzureichen; Behandlung der Tagesordnungspunkte: Jeder Punkt der Tagesordnung ist vom Verhandlungsleiter zu eröffnen und zu schließen; Anwesenheit: Für jede Sitzung wird eine Anwesenheitsliste aufgelegt, in die sich die Parlamentsmitglieder einzutragen haben; Öffentlichkeit: Unter Öffentlichkeit im Sinne von Artikel 15 der Satzung der Studierendenschaft der THD sind alle Personen zu verstehen, die nicht zum Parlament, AStA und Ältestenrat gehören; Rederecht: Das Rederecht in den Sitzungen des Parlaments unterliegt keiner Beschränkung; Rednerliste: Der Verhandlungsleiter hat eine Rednerliste zu führen und das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen zu erteilen; Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind alle Parlamentsmitglieder; Sachanträge: Sachanträge sind Anträge, welche in direktem Zusammenhang mit dem Thema des jeweiligen Tagesordnungspunktes stehen; Geschäftsordnungsanträge: Geschäftsordnungsanträge sind Anträge zum Ablauf der Diskussion, z.B. Schluss der Debatte, Schluss der Rednerliste, Vertagung der Debatte und sofortige Abstimmung; Umfangreiche Vorlagen: Für besonders umfangreiche Vorlagen werden auf Antrag drei Lesungen angesetzt; Abstimmung: Bei der Abstimmung zählt der Protokollführer die Stimmen; Mehrheiten: Einfache Mehrheit liegt vor, wenn die Zahl der Ja-Stimmen die der Nein-Stimmen überwiegt; Protokoll: Die Protokollführer haben ein Protokoll aufzunehmen, das in der Reihenfolge der Tagesordnung alles Wesentliche zu enthalten hat
Freie Schlagworte: StuPa
Ordner: Studierendenparlament > Ordner 05 68 - 71
Beteiligte: Studierendenparlament
Hinterlegungsdatum: 23 Okt 2016 17:15
Letzte Änderung: 06 Aug 2018 21:56
Zugriff erlaubt für: Jeden
URI: https://astarchiv.ulb.tu-darmstadt.de/id/eprint/944

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