Studentenschaft TH Darmstadt (ed.)
Geschäftsordnung für die Sitzung des Studentenparlaments der TH Darmstadt.
[Protokoll]
|
944.pdf (Text)
944.pdf Nutzung mit Lizenz Creative Commons Attribution No Derivatives. Download (1MB) | Vorschau |
Typ des Eintrags: | Protokoll |
---|---|
Titel: | Geschäftsordnung für die Sitzung des Studentenparlaments der TH Darmstadt |
Kurzbeschreibung (Abstract): | Geschäftsordnung für die Sitzung des Studentenparlaments der TH Darmstadt; Erstes Zusammentreten: Das neugewählte Parlament wird vom Präsidenten des alten Parlaments zu seiner ersten Sitzung einberufen; Verhandlungsleitung: Die Verhandlungsleitung der ersten Sitzung liegt in den Händen des Präsidiums des Alten Parlaments; Protokoll: Das Protokoll wird von den Protokollführern des alten Parlaments geführt, jedoch wählt das Parlament in dieser Sitzung sein Präsidium und seine Protokollführer; Vorstandswahl: Das Parlament wählt in einer seiner ersten Sitzungen, spätestens jedoch in der 4. Sitzung in geheimer Abstimmung den Vorsitzenden und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden des AStA in getrennten Wahlgängen; Wahl der Referenten: Die Referenten werden in einer der ersten Sitzungen, spätestens jedoch in der 4. Sitzung mit absoluter Mehrheit aller anwesenden Stimmberechtigten Mitglieder des Parlaments gewählt; Personaldebatte: Auf Antrag findet Personaldebatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt; Tagesordnung: Die Tagesordnung wird vom Präsidium aufgestellt und Anträge zur Aufnahme eines Punktes sind schriftlich im Geschäftszimmer des AStA einzureichen; Behandlung der Tagesordnungspunkte: Jeder Punkt der Tagesordnung ist vom Verhandlungsleiter zu eröffnen und zu schließen; Anwesenheit: Für jede Sitzung wird eine Anwesenheitsliste aufgelegt, in die sich die Parlamentsmitglieder einzutragen haben; Öffentlichkeit: Unter Öffentlichkeit im Sinne von Artikel 15 der Satzung der Studierendenschaft der THD sind alle Personen zu verstehen, die nicht zum Parlament, AStA und Ältestenrat gehören; Rederecht: Das Rederecht in den Sitzungen des Parlaments unterliegt keiner Beschränkung; Rednerliste: Der Verhandlungsleiter hat eine Rednerliste zu führen und das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen zu erteilen; Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind alle Parlamentsmitglieder; Sachanträge: Sachanträge sind Anträge, welche in direktem Zusammenhang mit dem Thema des jeweiligen Tagesordnungspunktes stehen; Geschäftsordnungsanträge: Geschäftsordnungsanträge sind Anträge zum Ablauf der Diskussion, z.B. Schluss der Debatte, Schluss der Rednerliste, Vertagung der Debatte und sofortige Abstimmung; Umfangreiche Vorlagen: Für besonders umfangreiche Vorlagen werden auf Antrag drei Lesungen angesetzt; Abstimmung: Bei der Abstimmung zählt der Protokollführer die Stimmen; Mehrheiten: Einfache Mehrheit liegt vor, wenn die Zahl der Ja-Stimmen die der Nein-Stimmen überwiegt; Protokoll: Die Protokollführer haben ein Protokoll aufzunehmen, das in der Reihenfolge der Tagesordnung alles Wesentliche zu enthalten hat |
Freie Schlagworte: | StuPa |
Ordner: | Studierendenparlament > Ordner 05 68 - 71 |
Beteiligte: | Studierendenparlament |
Hinterlegungsdatum: | 23 Okt 2016 17:15 |
Letzte Änderung: | 06 Aug 2018 21:56 |
Zugriff erlaubt für: | Jeden |
URI: | https://astarchiv.ulb.tu-darmstadt.de/id/eprint/944 |
Actions (login required)
![]() |
Eintrag anzeigen |