Studentenschaft TH Darmstadt (ed.)
Geschäftsordnung für die Studentenvollversammlungen der TH Darmstadt.
[Protokoll]
|
962.pdf (Text)
962.pdf Nutzung mit Lizenz Creative Commons Attribution No Derivatives. Download (694kB) | Vorschau |
Typ des Eintrags: | Protokoll |
---|---|
Titel: | Geschäftsordnung für die Studentenvollversammlungen der TH Darmstadt |
Kurzbeschreibung (Abstract): | Zweck der Vollversammlung: Die Vollversammlung bietet den Studenten die Möglichkeit zur Aussprache und Beschlussfassung; Die Studentenvertretung informiert hier die Studenten über die Arbeit der Organe der Studentenschaft; Einberufung: Die Vollversammlung wird von einem Präsidium, bestehend aus dem Parlamentspräsidenten und zwei Stellvertretern, geleitet; Näheres regelt die Geschäftsordnung der Vollversammlung; Teilnahmeberechtigung: Nach Artikel 6 der Satzung der Studentenschaft hat in der Studentenvollversammlung jeder ordentliche Studierende der TH Darmstadt Sitz und Stimme; Beschlussfähigkeit: Die Vollversammlung ist beschlussfähig im Sinne der Satzung, wenn auf ihr mindestens 16% der Studenten anwesend sind; Präsidium: Die Vollversammlung wird von einem Präsidium bestehend aus dem Parlamentspräsidenten und zwei Stellvertretern geleitet; Tagesordnung: Die Einladung zur Vollversammlung ergeht mindestens fünf Tage vor der Versammlung durch die Veröffentlichung der Tagesordnung am AStA-Brett; Behandlung und Tagesordnungspunkte: Jeder Punkt der Tagesordnung ist vom amtierenden Präsidenten zu eröffnen und zu schließen; Öffentlichkeit: Die Vollversammlung ist öffentlich; Rednerliste: Der Verhandlungsleiter hat eine Rednerliste zu führen und das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen zu erteilen; Abweichungen vom Thema: Der Verhandlungsleiter ist verpflichtet, auf jede Abweichung vom Thema, sowie auf jede Nichtbeachtung dieser Geschäftsordnung hinzuweisen; Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind alle stimmberechtigten Teilnehmer der Vollversammlung; Sachanträge: Sachanträge sind Anträge, welche in direktem Zusammenhang mit dem Thema des jeweiligen Tagesordnungspunktes stehen; Geschäftsordnungsanträge: Geschäftsordnungsanträge sind Anträge zum Ablauf der Diskussion, z.B. Schluss der Debatte, Schluss der Rednerliste, Vertagung der Debatte, Beschränkung der Redezeit, sofortige Abstimmung; Abstimmung: Bei der Abstimmung zählt der Protokollführer die Stimmen; Mehrheiten: Beschlüsse kommen, soweit nicht besonders festgelegt, mit einfacher Mehrheit zustande; Bestätigung: Studentenvollversammlungen finden nur während der Vorlesungszeit statt; Protokoll: Die Protokollführer des Parlamentes haben ein Protokoll aufzunehmen, das in der Reihenfolge der Tagesordnung alles Wesentliche zu enthalten hat; Auslegung der Geschäftsordnung: Über die Auslegung dieser Geschäftsordnung entscheidet das Präsidium der Vollversammlung; Veröffentlichung der Geschäftsordnung; Die Geschäftsordnung für Vollversammlungen ist gleichzeitig mit der Einladung auszuhängen; Inkrafttreten: Diese Geschäftsordnung tritt mit der Annahme durch das Parlament in Kraft |
Freie Schlagworte: | StuPa |
Ordner: | Studierendenparlament > Ordner 05 68 - 71 |
Beteiligte: | Studierendenparlament |
Hinterlegungsdatum: | 23 Okt 2016 17:58 |
Letzte Änderung: | 06 Aug 2018 21:59 |
Zugriff erlaubt für: | Jeden |
URI: | https://astarchiv.ulb.tu-darmstadt.de/id/eprint/962 |
Actions (login required)
![]() |
Eintrag anzeigen |