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Wahlordnung der TH Darmstadt

Studentenschaft TH Darmstadt (ed.)
Wahlordnung der TH Darmstadt. (1967) [Protokoll]

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Typ des Eintrags: Protokoll
Titel: Wahlordnung der TH Darmstadt
Kurzbeschreibung (Abstract): Die ordentliche Parlamentswahl findet jährlich im Sommersemester, spätestens 30 Tage vor Vorlesungsschluss statt; Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl sind die amtierenden Fachschaftsleiter oder ein Fachschaftsvertreter verantwortlich; Sie bilden den Wahlausschuss; Die Abgabe des Stimmzettels ist auf dem Studentenausweis zu vermerken; Ungültig sind Wahlen, die gegen die Satzung der Studentenschaft oder gegen die Wahlordnung verstoßen, wenn der Ältestenrat zu der Auffassung kommt, dass bei Beachtung der Satzungsbestimmungen bzw. der Wahlordnung ein anderes Ergebnis wahrscheinlich gewesen wäre; Bei Ungültigkeit der Wahl findet eine Wiederholung innerhalb von zwei Wochen nach der Entscheidung des Ältestenrates statt; Die Wahlordnung gilt auch für eine außerordentliche Parlamentswahl; Diese Wahlordnung tritt mit ihrer Annahme durch das Parlament in Kraft
Freie Schlagworte: StuPa, Wahlsystem
Datum: 12 Mai 1967
Ordner: Studierendenparlament > Ordner 05 68 - 71
Beteiligte: Studierendenparlament
Studierendenparlament > Ältestensrat
Studierendenparlament > Satzungsausschuss
Hinterlegungsdatum: 23 Okt 2016 18:08
Letzte Änderung: 06 Aug 2018 22:00
Zugriff erlaubt für: Jeden
URI: https://astarchiv.ulb.tu-darmstadt.de/id/eprint/965

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